Erbrecht
Rechtsanwalt für Erbrecht hilft vor und nach dem Erbfall
Bereits vor dem Erbfall treten viele wichtige Fragen auf, die nur durch die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Erbrecht geklärt werden können. Diese betreffen zentrale Themen wie den Erhalt von Familienvermögen, die Erstellung rechtlich bindender Verfügungen, Pflichtteilsansprüche, die Anmeldung im Testamentsregister und die sichere Testamentsverwahrung.
Insbesondere bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen ist es entscheidend, die gesetzlichen Formalien zu beachten, um die Wirksamkeit der Verfügungen zu gewährleisten. Als Anwalt für Erbrecht biete ich Ihnen meine langjährige Erfahrung und Expertise an, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche auch rechtsgültig umgesetzt werden.
Rechtsanwalt für Erbrecht – Unterstützung nach dem Erbfall
Nach dem Erbfall übernehme ich für Sie das Abstammungsverfahren, um Erb- und Unterhaltsansprüche zu klären. Als Ihr Anwalt für Erbrecht informiere ich Sie auch über die Möglichkeiten, eine Erbschaft anzunehmen oder abzulehnen, insbesondere wenn diese mit Schulden belastet ist.
Meine Kanzlei verfasst zudem für Sie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, um mögliche Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden. Besonders bei Erbstreitigkeiten ist meine Unterstützung gefragt, wenn es darum geht, Erb- und Pflichtteilsansprüche durchzusetzen oder übergangene Erben zu beraten.
Unternehmensnachfolge – Rechtsanwalt für Erbrecht an Ihrer Seite
Auch bei der Unternehmensnachfolge stehe ich Ihnen beratend zur Seite. Dieser Prozess umfasst nicht nur die Übergabe des Unternehmens, sondern auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der Nachfolge, die aus verschiedenen Gründen wie Alter, Krankheit oder Tod notwendig werden. Da es neben der Vererbung auch Alternativen zur Unternehmensnachfolge gibt, können hier schnell Rechtsstreitigkeiten entstehen. Deshalb ist es unerlässlich, einen Anwalt für Erbrecht hinzuzuziehen.
Oftmals sind testamentarische Verfügungen nicht eindeutig und bedürfen einer präzisen Auslegung. Diese Aufgabe übernehme ich als Anwalt für Erbrecht mit rechtlicher Expertise und einem hohen Maß an zwischenmenschlichem Fingerspitzengefühl.
Vertrauen und Diskretion
Ob bei Testamenten, Erbverträgen oder dem Pflichtteilsrecht – ich berate Sie umfassend und persönlich. Mir ist es wichtig, ein Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und mir aufzubauen, in dem absolute Diskretion und Transparenz oberste Priorität haben. Ich spreche alle Schritte mit Ihnen ab, um sicherzustellen, dass Sie stets gut informiert sind.
Gerne übernehme ich Ihr Mandat vor und nach dem Erbfall. Kontaktieren Sie mich unverbindlich, wenn Sie rechtliche Unterstützung im Erbrecht benötigen. Ich freue mich darauf, Ihnen zu helfen!