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Rechtsanwalt für Erbrecht hilft vor und nach dem Erbfall

Schon vor einem Erbfall ergeben sich Fragen zum Erbe, die nur durch die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Erbrecht geklärt werden können. Dabei geht es um so wichtige Punkte wie den Erhalt von Familienvermögen, das Verfassen rechtlich bindender Verfügungen, Pflichtteils- oder Ergänzungsansprüche, die Anmeldung im Testamentsregister und die Testamentsverwahrung. Speziell bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen müssen Formalien eingehalten werden, um die Wirksamkeit sicherzustellen. Um das zu gewährleisten, biete ich Ihnen als Anwalt für Erbrecht meine langjährige Erfahrung an.

Ist der Erbfall eingetreten, übernehme ich durch ein Abstammungsverfahren die Klärung von Erb- und Unterhaltsansprüchen. Meine Aufgabe als Anwalt für Erbrecht ist es auch, Sie über die Annahme sowie die Ablehnung einer Erbschaft aufzuklären, sofern diese etwa mit Schulden behaftet ist.

Dazu verfasst meine Kanzlei Ihnen Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge. Gerade bei Streitigkeiten ums Erbe ist meine Position als Rechtsanwalt für Erbrecht bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen genauso gefragt wie bei der Beratung von übergangenen Erben.

Anwalt für Erbrecht bei der Unternehmensnachfolge

Auch bei der Unternehmensnachfolge stehe ich Ihnen beratend zur Seite. Sie umfasst den Nachfolgeprozess mit seinen Voraussetzungen, Zielen und Eigenheiten und hat unterschiedliche Gründe wie Alter, Krankheit und Tod. Da es aber außer der Vererbung Alternativen zur Unternehmensnachfolge gibt, kann dieser Vorgang zu Rechtsstreitigkeiten führen. Deshalb ist es unerlässlich, einen Anwalt für Erbrecht zurate zu ziehen. Häufig sind Verfügungen auch nicht eindeutig genug und bedürfen der Auslegung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht.

Diese Aufgabe übernehme ich als Anwalt für Erbrecht mit rechtlicher Expertise und dem erforderlichen zwischenmenschlichen Fingerspitzengefühl. Bei Testamenten, Erbverträgen oder dem Pflichtteilsrecht werden Sie gut und umfassend beraten. Ich lege Wert auf ein Vertrauensverhältnis zwischen mir als Rechtsanwalt für Erbrecht und Ihnen, meinem Mandanten. Dabei versichere ich Ihnen, hat absolute Diskretion oberste Priorität. Zudem biete ich immer volle Transparenz und spreche sämtliche Schritte mit Ihnen ab. Gerne übernehme ich Ihr Mandat vor und nach dem Erbfall. Sprechen Sie mich unverbindlich darauf an!

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