Unterstützung durch Fachanwalt für Familienrecht
Ehe und Familie unterliegen als kleinste gesellschaftliche Einheit einem besonderen Schutz. Das war für mich der Grund, das anspruchsvolle Familienrecht als Fachanwalt für Familienrecht zu meiner Kernkompetenz zu wählen. Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründet sind. Der sensible Rechtsbereich beschränkt sich nicht ausschließlich auf unsere eigene Lebenszeit, sondern bezieht auch die Generationen vor und nach uns mit ein. Deshalb dürfen Sie von mir als Anwalt für Familienrecht in jedem Einzelfall eine hohe Beratungskompetenz erwarten.
Hinzu kommen reichlich Engagement und Fingerspitzengefühl. Ich berate und vertrete Sie zu folgenden Themen:
- Eheverträge, Vermögensplanung
- Hausratsangelegenheiten, Trennung und Scheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleich und Gesamtschuldnerausgleich
- Versorgungsausgleich
- Gewaltschutz in Fällen häuslicher Gewalt
- Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Unterhalts- und Sorgerecht
Mit meiner Erfahrung verfüge ich als Fachanwalt für Familienrecht über die Fähigkeit, komplizierte zwischenmenschliche Situationen zu entspannen. Auch bei Zukunftsängsten, Rachegelüsten und anderen Emotionen erziele ich juristisch und wirtschaftlich positive Ergebnisse.
Anwalt für Familienrecht
Die bestmögliche Gestaltung eines Ehevertrages, die Interessenwahrnehmung bei einer Scheidung oder die Beratung bei einer Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht erfordert theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung und gelingt nur einem Anwalt für Familienrecht. Neben den rein juristischen Fertigkeiten kommt es bei einem Fachanwalt für Familienrecht auch darauf an, wirtschaftliche und steuerliche Kenntnisse beurteilen zu können. Außerdem wird von ihm erwartet, soziale, familiäre und emotionale Ebenen von Konflikten begründet zu bewerten und sie in seine Arbeit mit einzubeziehen.
Zentrale Tätigkeitsschwerpunkte meiner Kanzlei liegen in der Beratung von Kindschafts-, Adoptions- und Scheidungsrecht und über die rechtlichen Folgen einer Eheschließung und die damit verbundene Erstellung von Eheverträgen. Diesbezüglich kann ich Sie umfassend beraten und im Fall von Scheidungs-, Aufteilungs-, Unterhaltsverfahren, Versorgungsausgleich und dem Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern vertreten. In meiner Funktion als Anwalt für Familienrecht setze ich einerseits Ihre Rechte durch, wehre andererseits aber auch unberechtigt gerichtete Ansprüche gegen Sie ab. Kontaktieren Sie mich umgehend bei auftretenden familienrechtlichen Problemen.